Friständerung Coronatest
Liebe Kunden,
aufgrund der aktualisierten Coronaschutzverordnung verringert sich die Gültigkeit für Schnell- und PCR-Tests ab sofort auf 24 Stunden. (§2 Abs.8 CoronaSchVO)
Hier kommt ihr direkt zur Coronaschutzverordnung, die sofort die geänderten Einträge mit Markierungen beinhält.