SCHUTZMASSNAHMEN IM SGZ

Friständerung Coronatest

Liebe Kunden, 

aufgrund der aktualisierten Coronaschutzverordnung verringert sich die Gültigkeit für Schnell- und PCR-Tests ab sofort auf 24 Stunden. (§2 Abs.8 CoronaSchVO)

Hier kommt ihr direkt zur Coronaschutzverordnung, die sofort die geänderten Einträge mit Markierungen beinhält.

 

 

Corona Schutzmaßnahmen

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